Ab dem 2. August 2026 treten weitere Regelungen der KI-Verordnung (EU AI Act) in Kraft, die auch für dich als Creator, Coach und Online-Unternehmer relevant sind.
Wenn du
- KI-Tools für deinen Content nutzt oder
- einen Chatbot oder automatisierte KI-Antworten für Kundenfragen einsetzt,
ist das ein Thema, das dich jetzt schon betrifft.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für relevante Inhalte, die ab dem 2. August 2026
- veröffentlicht oder
- wesentlich verändert werden.
Daher solltest du dich jetzt mit der Transparenzpflicht auseinandersetzen und
- Content, den du bereits für die Zeit ab dem 02.08. erstellst oder erstellen lässt, jetzt schon kennzeichnen und
- prüfen, ob du Verträge mit externen Dienstleistungen / Agenturen anpassen solltest.
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Die KI-Verordnung
Die KI-Verordnung (EU AI Act) ist seit 2024 in Kraft, greift schrittweise und enthält verschiedene Regelungen, nicht nur zur Kennzeichnung von KI-Content.
Ab dem 02. August 2026 werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 verbindlich, die regeln, wann du KI-generierte Inhalte oder KI-Kommunikation kennzeichnen musst.
Das Ziel dahinter ist einfach: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit KI-Inhalten oder KI-Systemen interagieren, um Täuschung zu vermeiden.
Wichtige Artikel der KI-Verordnung zur Transparenzpflicht:
Texte
Nr. 50, Absatz 4 der KI-Verordnung: “Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert oder manipuliert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde.”
Die gute Nachricht für deine Verkaufs-, Marketing- und Produkttexte und Produktinhalte:
Hier ist eine Kennzeichnung in der Regel nicht notwendig, außer
- die Texte sind von sogenanntem “öffentlichem Interesse” und
- wurden komplett von der KI erstellt, ohne menschliche Prüfung und Überarbeitung.
Bilder, Audios und Videos
Nr. 50, Absatz 4 der KI-Verordnung: “Wer ein KI-System einsetzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deep Fake darstellen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.”
Was ist ein Deep Fake?
Dies beantwortet Artikel 3, Nr. 60 der KI-Verordnung “KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen würden.“
In diesem Fall müssen das Bild, die Audiodatei und Video entsprechend gekennzeichnet werden.
Beispiele für Kennzeichnungspflichtig:
- ein KI-generiertes Foto oder Video mit einer erkennbar realen, identifizierbaren Person
- Ein KI-generiertes Video für einen Kurs, das einen realistisch wirkenden Workshop-Raum mit Teilnehmer:innen zeigt, die nie dort waren
- ein bearbeitetes Foto von dir, das dich an einem Ort oder in einer Situation zeigt, die nie stattgefunden hat
- ein Werbevideo mit einem KI-Avatar, der wie du aussieht oder spricht
- ein Video, bei dem dein Original per KI-Lipsync in eine andere Sprache übersetzt wurde
- eine geklonte Version deiner Stimme, z. B. für Kursvideos oder Podcast-Intros
- ein Video, das du selbst aufgenommen hast, in dem aber deine Stimme durch eine KI-Stimme ersetzt wurde
- eine KI-Stimme, die die Stimme einer realen, erkennbaren Person nachahmt
Bei der Kennzeichnung wird unterschieden zwischen
- „KI GENERIERT” für vollständig KI-produzierte Inhalte und
- „KI BEARBEITET” für Inhalte, bei denen echtes Material nachträglich per KI verändert wurde – zum Beispiel per Lipsync oder Voice-Clone.
Beispiele für nicht kennzeichnungspflichtige Bilder und Videos:
Nicht kennzeichnungspflichtig sind Bilder oder Videos, die offensichtlich stilisierte KI-Illustrationen sind wie
- Comics (sind als nicht real erkennbar)
- dein Logo (stellt in der Regel keine reale Szene dar)
- Fantasieinhalte und unrealistische Szenen (fliegende Katzen, sprechendes Gemüse)
- eindeutig als künstlerische Darstellung erkennbare Inhalte
die niemand für ein echtes Foto oder Video hält.
Wo und wie sollte die Kennzeichnung erfolgen?
Du solltest die Kennzeichnung direkt in der Datei anbringen (also auf dem Bild und am Anfang deines Videos). Ein Text auf der Seite, in der die Datei eingebunden ist, oder eine Bildunterschrift, dürfte nicht ausreichen.
Zusätzlich ist bei Bildern die KI-Kennzeichnung im Alt-Text notwendig, damit dies auch sehbehinderte Menschen erkennen können (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
Reicht es aus, z.B. bei YouTube die KI-Kennzeichnung auszuwählen?
YouTube, Instagram und andere Plattformen führen eigene „KI-generiert”-Labels ein. Das klingt praktisch, ist aber kein ausreichender Ersatz.
Sobald jemand dein Bild, deine Audiodatei oder dein Video herunterlädt oder teilt oder es aus seinem ursprünglichen Kontext löst, sind sowohl das Plattform-Label als auch deine Bildunterschrift weg.
Was bleibt, ist nur das, was direkt im Bild, in der Audiodatei oder im Video hinterlegt ist.
Chatbots und KI-Interaktionen
Nr. 50, Absatz 1 der KI-Verordnung: “Die Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für eine direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus der Sicht einer natürlichen Person, die unter Berücksichtigung der Umstände und des Nutzungskontexts angemessen informiert, aufmerksam und umsichtig ist, offensichtlich.”
Bietest du also deinen Kund:innen einen KI-gestützten Chat an oder erhalten diese nach dem Versand einer E-Mail an dich eine automatische Antwort auf ihre Frage, die komplett von der KI erstellt wurde, musst du zu Beginn der Interaktion klar machen, dass diese Interaktion mit einem KI-System erfolgt.
Auch wenn das Gesetz hier von ‘Anbietern’ spricht: Nutzt du ein fertiges Chatbot-Tool eines Drittanbieters, bist du als Betreiberin in der Pflicht, den Hinweis sicherzustellen.
Was droht bei Verstößen?
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für die meisten Creator:innen und Anbieter:innen ist die absolute Zahl natürlich unrealistisch, aber das Prinzip ist klar: Die EU nimmt das ernst und Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.
Was solltest du jetzt tun?
Genutzte KI-Systeme prüfen und Produktionsprozess für Content anpassen
Schau dir an, welche KI-Tools du wie einsetzt, und
- Prüfe, welcher Content von dir oder externen Dienstleistern neu erstellt oder wesentlich verändert wird und ob eine Kennzeichnung notwendig ist.
- Plane Kennzeichnungen direkt in deine Produktionsprozesse ein – nicht als Nachbesserung, sondern als festen Schritt. Und wenn du gerade an einem Launch arbeitest, der nach dem 2. August live geht: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das mitzudenken.
- Prüfe, ob du einen Chatbot / automatische KI-Antworten einsetzt, und hinterlege die Kennzeichnung entsprechend.
Bei Unklarheiten und wenn du Rechtssicherheit haben möchtest, empfehlen wir dir, dazu eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Verträge mit Freelancern / Agenturen / externen Dienstleistern
Ein Punkt, der im Alltag oft übersehen wird: Wenn du Texter:innen, Video-Agenturen oder andere Dienstleister beauftragst, die KI einsetzen, solltest du jetzt prüfen, wie das in euren Verträgen geregelt ist. Wer haftet, wenn ein KI-generiertes Video ohne die nötige Kennzeichnung online geht? Wer ist verantwortlich, wenn ein KI-geschriebener Artikel nicht als solcher markiert ist?
Es lohnt sich, bestehende Verträge um klare Regelungen zu KI-Nutzung, Kennzeichnungspflichten und Verantwortlichkeiten zu ergänzen, bevor es zu einem konkreten Problem kommt.
Die Sorge, dass Kennzeichnung Reichweite oder Umsatz kostet, ist verständlich.
Aber Menschen kaufen nicht wegen der Illusion von Perfektion. Es geht um dich und um das, wofür du stehst. Transparenz ist kein Vertrauensverlust, sie ist der Anfang von echtem Vertrauen.