OSS-Verfahren: One-Stop-Shop einfach erklärt
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ist eine EU-Sonderregelung, mit der du die Umsatzsteuer aus grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen für alle EU-Länder über eine einzige Anlaufstelle meldest und abführst. In Deutschland läuft das über das Bundeszentralamt für Steuern. Eine steuerliche Registrierung in jedem einzelnen Zielland entfällt damit.
Auf einen Blick
- OSS gilt seit dem 1. Juli 2021 und hat die früheren nationalen Lieferschwellen sowie das MOSS-Verfahren abgelöst.
- Gemeldet werden nur grenzüberschreitende B2C-Umsätze innerhalb der EU, gebündelt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Ab einem EU-weiten Umsatz von 10.000 Euro netto pro Jahr fällt die Umsatzsteuer im Land der Kund:innen an.
- B2B-Verkäufe (Reverse-Charge) und Inlandsverkäufe laufen weiter über die reguläre Umsatzsteuermeldung.
Was ist das OSS-Verfahren?
Über das OSS-Verfahren meldest du deine EU-weiten B2C-Umsätze gesammelt an das Bundeszentralamt für Steuern. Du weist für jedes Käuferland den dortigen Steuersatz aus, gibst alle Umsätze in einer vierteljährlichen Erklärung an und zahlst die gesamte Umsatzsteuer in einer Summe. Das BZSt verteilt sie an die jeweiligen EU-Länder.
Ab welcher Grenze wird das OSS-Verfahren relevant?
Sobald deine grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe in der EU zusammen 10.000 Euro netto pro Jahr übersteigen, fällt die Umsatzsteuer im Land der Kund:innen an. Bis zu dieser Grenze darfst du den deutschen Steuersatz berechnen. Oberhalb meldest du entweder über OSS oder registrierst dich in jedem Zielland einzeln.
Was wird über OSS gemeldet und was nicht?
Über OSS meldest du ausschließlich grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkund:innen (B2C) innerhalb der EU. Inlandsverkäufe, B2B-Verkäufe mit gültiger USt-IdNr. und Importe aus Drittländern gehören nicht dazu. Für diese Fälle gelten die reguläre Umsatzsteuermeldung, das Reverse-Charge-Verfahren oder das IOSS-Verfahren.
Allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung. Kläre deinen Einzelfall mit deiner Steuerberatung.
Umsatzart
Über OSS melden?
Grenzüberschreitend an Privatkund:innen in der EU (B2C)
Ja
Verkäufe im Inland
Nein, reguläre Umsatzsteuermeldung
Import aus Drittländern bis 150 Euro
Nein, dafür IOSS
Praxisbeispiel für OSS-Verfahren
Jonas verkauft einen Online-Kurs an Privatkund:innen in Deutschland, Italien und den Niederlanden. Sobald seine EU-weiten Auslandsverkäufe 10.000 Euro netto übersteigen, muss er den italienischen und den niederländischen Steuersatz ausweisen. Statt sich in beiden Ländern zu registrieren, meldet er alles vierteljährlich über das OSS-Verfahren beim BZSt und zahlt die Umsatzsteuer in einer Summe.
ablefy-Einordnung
Wer über ablefy im Reseller-Modell verkauft, kümmert sich um OSS nicht selbst: Rechtlich verkauft dann ablefy über die Tochtergesellschaft namotto und übernimmt die EU-Umsatzsteuer. Beim Verkauf im eigenen Namen bleibt die Meldung bei dir. Mehr dazu auf ablefy.io.
Häufige Missverständnisse
- „OSS gilt auch für B2B-Verkäufe.” Nein. Bei Geschäftskund:innen mit USt-IdNr. greift das Reverse-Charge-Verfahren, nicht OSS.
- „Mit OSS muss ich mich in jedem EU-Land registrieren.” Das Gegenteil ist der Fall. OSS ersetzt genau diese Einzelregistrierungen.
- „OSS und IOSS sind dasselbe.” IOSS gilt nur für Importe aus Drittländern bis 150 Euro Warenwert. OSS gilt für Verkäufe innerhalb der EU.
- „Unter 10.000 Euro brauche ich OSS.” Bis zu dieser Grenze darfst du den deutschen Steuersatz berechnen, OSS bleibt freiwillig.
Häufige Fragen zu OSS-Verfahren
Ist die Teilnahme am OSS-Verfahren freiwillig?
Ja. Oberhalb der 10.000-Euro-Schwelle ist sie aber die einfachste Lösung, weil du dir Einzelregistrierungen in den Zielländern ersparst. Wenn du teilnimmst, gilt OSS einheitlich für alle EU-Länder.
Muss ich für OSS-Verkäufe Rechnungen ausstellen?
Für diese B2C-Verkäufe besteht in der Regel keine Rechnungspflicht. Du kannst freiwillig Rechnungen erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
OSS gilt für Verkäufe innerhalb der EU. IOSS gilt für den Import von Waren aus Drittländern bis 150 Euro Warenwert an Privatpersonen.