SEPA-Lastschrift: Bedeutung, Ablauf und Funktionsweise

Eine SEPA-Lastschrift ist ein Zahlungsverfahren, bei dem du einen fälligen Betrag mit Zustimmung deiner Kund:innen direkt von deren Bankkonto einziehst. Grundlage ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Verfahren funktioniert einheitlich im gesamten SEPA-Raum und wird über die IBAN abgewickelt. Es eignet sich besonders für wiederkehrende Zahlungen.

Auf einen Blick

Wie funktioniert eine SEPA-Lastschrift?

Deine Kund:innen erteilen dir ein SEPA-Lastschriftmandat und erlauben damit den Einzug von ihrem Konto. Du reichst die Lastschrift bei deiner Bank ein, die den Betrag über das SEPA-System vom Konto deiner Kund:innen abbucht und dir gutschreibt. Bei wiederkehrenden Zahlungen gilt das Mandat dauerhaft, ein neues ist nicht nötig.

Im Ablauf übernimmt der MoR:

  1. die Zahlungsabwicklung (Karte, SEPA, PayPal, Klarna und weitere Methoden),
  2. den Ausweis und die Abführung der korrekten Umsatzsteuer des Käuferlandes,
  3. die rechtskonforme Rechnung,
  4. die Auszahlung des Nettoerlöses an die Creator:innen,
  5. Rückbuchungen, Erstattungen und steuerliche Meldungen.

Was steht in einem SEPA-Mandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat autorisiert den Einzug und nennt die beteiligten Parteien. Dazu gehören dein Name als Zahlungsempfänger, deine Gläubiger-Identifikationsnummer, eine Mandatsreferenz sowie die IBAN deiner Kund:innen. Das Mandat kann für eine einmalige Zahlung oder für wiederkehrende Einzüge gelten und wird schriftlich oder elektronisch erteilt.

Hintergrund: Bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen digitaler Leistungen fällt die Umsatzsteuer im Land der Kund:innen an, sobald die EU-weite Schwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr überschritten wird. Ein MoR liegt durch das gebündelte Volumen praktisch immer darüber. Bei B2B-Verkäufen mit gültiger USt-IdNr. greift das Reverse-Charge-Verfahren, der MoR stellt dann keine Umsatzsteuer in Rechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Basis- und Firmenlastschrift?

Die SEPA-Basislastschrift steht Privatkund:innen und Unternehmen offen und gibt Privatkund:innen ein achtwöchiges Widerspruchsrecht. Die SEPA-Firmenlastschrift gilt nur zwischen Unternehmen. Dort prüft die Bank des Zahlers das Mandat vorab, und nach dem Einzug ist keine Rückgabe mehr möglich.

Merkmal

SEPA-Basislastschrift

SEPA-Firmenlastschrift

Für wen

Privatkund:innen und Unternehmen

nur zwischen Unternehmen

Widerspruch nach Einzug

8 Wochen ohne Begründung

nicht möglich

Ohne gültiges Mandat

Rückgabe bis 13 Monate

Rückgabe bis 13 Monate

Mandatsprüfung durch Zahler-Bank

nein

ja, vorab

Beispiel aus der Praxis

Sarah bietet eine Mitgliedschaft mit monatlichem Beitrag an. Beim Kauf erteilen ihre Kund:innen ein SEPA-Basislastschriftmandat. Danach zieht Sarah den Beitrag jeden Monat automatisch ein, ohne bei jeder Zahlung nachzufragen. Bucht sie versehentlich einen falschen Betrag ab, können ihre Kund:innen innerhalb von acht Wochen widersprechen.

ablefy-Einordnung

Bei ablefy können deine Kund:innen im Checkout per SEPA-Lastschrift zahlen, neben Karte, PayPal und weiteren Methoden. Für wiederkehrende Zahlungen wie Abos oder Mitgliedschaften läuft der Einzug dann automatisch über das hinterlegte Mandat. Du musst aber nichts bei der Bank hinterlegen. Der Prozess läuft vollständig über ablefy. Mehr dazu bei ablefy.

Häufige Missverständnisse

  • „Einzugsermächtigung und SEPA-Mandat sind zwei verschiedene Dinge.” Das SEPA-Mandat hat die frühere Einzugsermächtigung 2014 abgelöst.
  • „Eine Firmenlastschrift kann ich wie jede andere Lastschrift zurückholen.” Nein. Nach dem Einzug ist bei der Firmenlastschrift keine Rückgabe möglich.
  • „Für jede wiederkehrende Zahlung braucht es ein neues Mandat.” Ein einmal erteiltes Mandat gilt für alle folgenden Einzüge.
  • „Ändert sich der Betrag, wird das Mandat ungültig.” Das Mandat bleibt gültig, auch wenn sich die Höhe der Beträge ändert

Häufige Fragen

Eine Rücklastschrift entsteht, wenn ein Einzug nicht ausgeführt werden kann, etwa bei fehlender Deckung oder einem Widerspruch. Der Betrag wird zurückgebucht, dabei können Gebühren anfallen.

Eine eindeutige Kennung, die du als Zahlungsempfänger für SEPA-Lastschriften brauchst. In Deutschland vergibt sie die Deutsche Bundesbank.

Ja. Innerhalb des SEPA-Raums funktioniert das Verfahren länderübergreifend einheitlich über die IBAN.

Bei einer Lastschrift ziehst du den Betrag ein. Bei einem Dauerauftrag beauftragen deine Kund:innen ihre eigene Bank, regelmäßig einen festen Betrag zu überweisen.

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